1/4 Version Dezember 2023 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HTX SOLAR. Mit Sitz in de Beek in (3871 MS) Hoevelaken Eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 92826342.
HTX Solar firmiert unter zwei Adressen. De Beek 12, 3871 MS Hoevelaken und Wageningseberg 34, 3825 GR in Amersfoort.
EKA energy firmiert unter dem Namen HTX Solar.
Zahlungsart: Banküberweisung
Bankverbindung: NL85 BUNQ 2108 7834 82
Bankleitzahl: BUNQNL2AXXX
E-Mail: support@htxsolar.nl; Tel.: +31(0)85 086 78 00 (erreichbar an Werktagen von 09:00 - 17:00)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL004980691B76
Die EORI-Nummer von HTX Solar lautet: NL1951477943
1 1. Anwendbarkeit der Bedingungen und Konditionen
1.1 Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle von HTX Solar ("HTX Solar") angebotenen, verkauften und/oder gelieferten Produkte und Dienstleistungen (wie z.B. (technische) Beratung über die Produkte und damit zusammenhängende Arbeiten) sowie für alle damit zusammenhängenden Verträge zwischen HTX Solar (oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 2:24b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, der auf diese Bedingungen verweist) und einer anderen Partei (im Folgenden auch "Kunde" genannt). Unter einem Vertrag wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder zwischen HTX Solar und dem Kunden geschlossene Vertrag, jede Änderung oder Ergänzung desselben sowie alle (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung und Ausführung dieses Vertrags verstanden.
1.2 Die Anwendung der vom Kunden verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, HTX Solar hat deren Anwendung vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Alle (juristischen) Personen, die von HTX Solar mit der Ausführung eines vom Kunden erteilten Auftrags beauftragt werden oder daran beteiligt sind (einschließlich der Angestellten und Geschäftsführer von HTX Solar und der mit HTX Solar verbundenen juristischen Personen), können sich auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen berufen.
1.4 Wenn mehr als eine (juristische) Person als Vertragspartner von HTX Solar auftritt oder sich als solcher verhält (z.B. durch Zahlung von Rechnungen an HTX Solar), haften alle gesamtschuldnerisch für ihre Verpflichtungen gegenüber HTX Solar.
1.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen in vollem Umfang in Kraft. HTX Solar und der Kunde werden dann anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen neue Bestimmungen vereinbaren, wobei der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich angeglichen werden.
1.6 HTX Solar ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die betreffenden Änderungen akzeptiert, wenn innerhalb von vierzehn Tagen nach der Mitteilung der Änderung durch HTX Solar kein schriftlicher Widerspruch dagegen eingeht.
1.7 Werden diese Bedingungen in eine andere Sprache übersetzt, so ist der niederländische Text verbindlich.
2.1 Alle Angebote und Kostenvoranschläge von HTX Solar sind stets unverbindlich und unteilbar, es sei denn, im Angebot wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben. Preislisten, Prospekte, Ertrags- und Amortisationszeitberechnungen und andere von HTX Solar zur Verfügung gestellte Daten sind für HTX Solar nicht verbindlich. HTX Solar ist niemals an Abweichungen in einer Annahme gebunden, auch nicht an die Annahme von nur bestimmten Teilen eines Angebots. Die Lieferfristen in einem Angebot sind immer indikativ.
2.2 Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn HTX Solar eine Bestellung oder einen Vertrag schriftlich bestätigt hat oder wenn sie den Auftrag tatsächlich ausführt. HTX Solar ist berechtigt, ihr Angebot bis zu zehn (10) Arbeitstage nach Annahme eines bei ihr eingegangenen Angebots zu widerrufen. HTX Solar ist nicht verpflichtet, Produkte, die nicht mehr zu ihrem Sortiment gehören, nachzuliefern.
2.3 Offensichtliche Irrtümer und Schreib-, Druck- oder Rechenfehler können von HTX Solar jederzeit korrigiert werden.
2.4 Die Arbeiten und Produkte beziehen sich ausschließlich auf das, was im Angebot beschrieben ist. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die HTX Solar von ihm oder in seinem Namen zur Verfügung gestellt wurden und auf die HTX Solar sein Angebot stützt. Arbeiten oder Produkte, die nicht im Angebot beschrieben sind oder die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, gelten als zusätzliche Arbeiten oder Folgeaufträge und werden gesondert in Rechnung gestellt. HTX Solar ist nicht verpflichtet, Anfragen nach zusätzlichen Arbeiten oder Folgeaufträgen zu akzeptieren und kann verlangen, dass zunächst ein neuer schriftlicher Vertrag geschlossen wird.
2.5 Wenn der Kunde einen Auftrag, eine Bestellung oder einen Auftrag ganz oder teilweise storniert, ist er verpflichtet, HTX Solar alle Kosten zu erstatten, die im Hinblick auf die Ausführung der Bestellung oder des Auftrags entstanden sind. Der Kunde ist auch zum Ersatz des entgangenen Gewinns und anderer Schäden verpflichtet. Die Stornierungskosten werden auf mindestens 30 % des Gesamtauftragswertes (ohne MwSt.) festgesetzt, unbeschadet des Rechts von HTX Solar auf vollständige Entschädigung infolge der Stornierung.
2.6 Nebenabreden oder Änderungen eines Vertrages oder Zusagen von Mitarbeitern von HTX Solar sind für HTX Solar nur verbindlich, wenn sie von HTX Solar schriftlich bestätigt worden sind.
2.7 Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, hat er eine gesetzliche Bedenkzeit von 14 Tagen, innerhalb derer er den Verkauf kostenlos stornieren oder auflösen kann, vorausgesetzt, der Verkauf hat im Fernabsatz stattgefunden und der Kunde erfüllt die anderen gesetzlichen Bedingungen.
€3.1 Die Preise von HTX Solar sind in Euro ( ) angegeben und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben und tatsächlich entstandener Kosten für Dritte oder Materialien sowie zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.
3.2 Treten Änderungen der Selbstkosten ein, ist HTX Solar berechtigt, den mit dem Kunden vereinbarten Preis zwischenzeitlich zu erhöhen. Will der Kunde einer solchen Anpassung nicht zustimmen, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen nach Mitteilung des Zeitpunkts, zu dem die Anpassung wirksam werden soll, zu kündigen. Der Kunde hat dieses Recht nicht, wenn die Anpassung auf einem Index oder einem (Mengen-)Maß beruht, das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart oder bekannt ist.
3.3 Die Daten aus der Verwaltung von HTX Solar stellen einen vollständigen Nachweis der von HTX Solar durchgeführten Lieferungen und Arbeiten sowie der Zahlungsverpflichtung des Kunden dar, unbeschadet des Rechts des Kunden, den Gegenbeweis zu führen. Die Rechnungsbeträge sind unabhängig davon fällig, ob der Kunde die gelieferte Ware in Gebrauch genommen hat oder sie in Gebrauch nimmt.
3.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung nur gegen vollständige Vorauszahlung des vereinbarten Betrages. Nach Auftragserteilung erhält der Kunde eine Rechnung von HTX Solar. Alle Rechnungen sind vom Kunden in voller Höhe gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. In Ermangelung besonderer Bedingungen hat der Kunde spätestens einen Tag vor der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen oder innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder des Zahlungsaufschubs des Kunden werden die Forderungen von HTX Solar gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.
3.5 Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug und schuldet Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den geschuldeten Betrag, es sei denn, der gesetzliche Handelszins gemäß 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist höher; in diesem Fall wird der gesetzliche Handelszins fällig. Darüber hinaus ist der Abnehmer verpflichtet, die außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung dieser Forderung oder der Ausübung von Rechten in voller Höhe zu zahlen, wobei der Betrag auf mindestens 15 % der Forderung festgesetzt wird.
3.6 Das Recht des Kunden, mit Forderungen gegenüber HTX Solar aufzurechnen oder Zahlungen einzustellen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Verzicht auf das Recht des Kunden zur Aufrechnung gilt auch für den Fall des Konkurses oder der (vorläufigen) Zahlungseinstellung des Kunden.
3.7 Vereinbarte Zahlungsnachlässe sind einmalig, können nur mit der Bezahlung der jeweiligen Rechnung verrechnet werden und berechtigen den Kunden nicht zu zukünftigen Nachlässen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ändert sich während der Laufzeit eines Vertrages die Anzahl der abzunehmenden Produkte oder Dienstleistungen, können gewährte Rabatte oder Vergünstigungen angepasst oder widerrufen und/oder das angegebene Preisniveau angepasst werden. Ermäßigungen des Preisniveaus gelten nicht rückwirkend.
3.8 Jede vom Kunden geleistete Zahlung wird immer zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend zur Begleichung derjenigen fälligen Rechnungen verwendet, die am längsten offen sind, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
3.9 Der Kunde muss schriftliche, begründete Beanstandungen von Rechnungen innerhalb von acht Tagen nach Lieferung direkt bei HTX Solar einreichen, andernfalls erlischt jeder Anspruch gegenüber HTX Solar.
3.10 HTX Solar behält sich das Recht vor, weitere Sicherheiten für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden zu verlangen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach oder leistet der Kunde nicht rechtzeitig und vollständig Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen, kann HTX Solar die Ausführung des Vertrages unverzüglich aussetzen und/oder kündigen. In diesem Fall ist HTX Solar zu keinem Zeitpunkt zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Der Kunde bleibt verpflichtet, die von HTX Solar bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen. 2/4 Fassung Dezember 2023
3.11 HTX Solar ist berechtigt, alle Forderungen, die der Kunde (oder ein Konzernunternehmen des Kunden) gegenüber HTX Solar hat, mit Forderungen, die HTX Solar oder mit ihr verbundene Unternehmen gegenüber dem Kunden haben, zu verrechnen und aufzurechnen.
4.1 Alle gelieferten und zu liefernden Waren bleiben das alleinige Eigentum von HTX Solar, bis alle Forderungen, die HTX Solar gegenüber dem Kunden oder Konzernunternehmen des Kunden hat oder erwerben wird, einschließlich der in Buch 3:92, Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Forderungen, vollständig beglichen sind.
4.2 Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Waren nicht veräußern, verpfänden oder Dritten ein anderes Recht an den Waren einräumen.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, auf erstes Anfordern von HTX Solar an der Begründung eines Pfandrechts an den Forderungen mitzuwirken, die der Kunde aufgrund der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen seine Abnehmer erwirbt oder erwerben wird.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von HTX Solar zu verwahren.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern und gegen die (nicht abschließenden) Risiken von Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl versichert zu halten. Es werden mindestens die in der niederländischen Börsenfeuerpolice aufgeführten Risiken abgedeckt. Auf erstes Ersuchen von HTX Solar wird der Kunde HTX Solar eine Kopie der Versicherungspolice zukommen lassen. Im Falle einer Zahlung aus der Versicherung hat HTX Solar Anspruch auf diese Beträge; der Kunde verpflichtet sich im Voraus, an der Zahlung an HTX Solar mitzuwirken.
4.6 Kann sich HTX Solar nicht auf ihren Eigentumsvorbehalt berufen, weil die gelieferte Ware vermischt, verformt oder vervielfältigt wurde, ist der Kunde verpflichtet, die neu gebildete Ware an HTX Solar zu verpfänden.
4.7 HTX Solar ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und noch im Besitz des Kunden befindliche Ware zurückzunehmen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist oder in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder zu geraten droht. Der Kunde gewährt HTX Solar jederzeit freien Zugang zu seinem Betriebsgelände und/oder seinen Gebäuden, um die Waren zu prüfen und/oder die Rechte von HTX Solar auszuüben. Der Kunde erteilt HTX Solar und von ihr beauftragten Dritten im Voraus bedingungslos und unwiderruflich das Recht und die Erlaubnis, die Orte, an denen sich die Waren befinden, zu betreten und die Waren zurückzunehmen. Die durch die Rücknahme entstehenden Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Kunden. € Verweigert der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung die Mitwirkung bei der Rücknahme der gelieferten Waren, so verwirkt er - ohne dass es einer gerichtlichen Intervention bedarf - eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 500,- Euro für jeden Tag, an dem er in Verzug ist. Nimmt HTX Solar in ihrem Eigentum stehende Waren zurück, schuldet der Kunde ebenfalls eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Wertes der zurückgenommenen Waren, unbeschadet des Rechts von HTX Solar auf vollständigen Schadensersatz im Zusammenhang mit dem zurechenbaren Mangel des Kunden.
4.8 HTX Solar war berechtigt, die vom Kunden bestellten und in ihrem Besitz befindlichen Waren zurückzubehalten, bis der gesamte Betrag, den der Kunde HTX Solar schuldet, beglichen ist, unabhängig davon, ob sich der betreffende Vertrag auf diese oder andere Waren des Kunden bezieht. Das Zurückbehaltungsrecht von HTX Solar gilt auch im Falle des Konkurses des Kunden.
4.9 Die vorgenannten Bestimmungen gelten unbeschadet der sonstigen HTX Solar zustehenden Rechte.
5.1 HTX Solar wird sich bemühen, Aufträge und Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig auszuführen, ggf. unter Beachtung der von HTX Solar gesetzten Standards und Vorschriften sowie der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen. Alle Leistungen von HTX Solar werden nach bestem Bemühen erbracht. Sollten bestellte Produkte nicht mehr verfügbar sein, ist HTX Solar berechtigt, diese Produkte durch gleichwertige Produkte zu ersetzen.
5.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass HTX Solar den Vertrag unter ihrer Verantwortung durch ihr Personal oder ggf. durch Dritte ausführen lässt.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit rechtzeitig und unentgeltlich mit HTX Solar zusammenzuarbeiten und alle Informationen sowie geeignete Einrichtungen und (Hilfs-)Materialien in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung zu stellen, insbesondere: eine sichere und leicht zugängliche Installationsumgebung, die mit der erforderlichen Infrastruktur und den erforderlichen Anschluss- und Netzwerkeinrichtungen ausgestattet ist, sowie alle anderen Daten und Gegenstände, die HTX Solar als notwendig bezeichnet oder die der Kunde vernünftigerweise als notwendig oder wünschenswert für die Durchführung eines Vertrags ansehen sollte. Setzt der Kunde im Rahmen der Vertragserfüllung eigenes Personal ein, so muss dieses Personal über die erforderlichen Informationen, Kenntnisse, Erfahrungen, Kapazitäten und Qualitäten verfügen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, ist HTX Solar berechtigt, die Ausführung eines Vertrages oder Auftrages ganz oder teilweise auszusetzen und/oder dem Kunden die durch das Verschulden des Kunden entstandenen Mehrkosten, einschließlich der Kosten für die eigene Beschaffung dieser Ressourcen durch HTX Solar, nach den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.
5.4 Der Kunde wird die Ware zu dem von HTX Solar angegebenen Datum und Zeitpunkt abnehmen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Abnahme der Waren zu dem angegebenen Datum und der angegebenen Uhrzeit nicht nach, muss er HTX Solar die vollen Kosten für die Lagerung, den (zusätzlichen) Transport und andere damit verbundene Kosten erstatten. € Diese Kosten belaufen sich auf mindestens 250 pro angefangenem Tag. Wenn der Kunde die Waren nach der Aufforderung von HTX Solar nicht abholt, ist HTX Solar berechtigt, den Vertrag als vom Kunden gekündigt zu betrachten. Der Kunde ist dann verpflichtet, die in diesen Bedingungen festgelegten Stornierungskosten zu tragen.
5.5 Wenn die Mitarbeiter von HTX Solar Arbeiten am Standort des Kunden ausführen, muss der Kunde Arbeitsräume und -einrichtungen zur Verfügung stellen, die allen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften, z.B. in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, entsprechen.
5.6 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde: a) Die Leistungspflicht von HTX Solar umfasst nicht: (1) die Installation, Montage oder Inbetriebnahme von Waren oder Dienstleistungen, (2) die Wartung, Einstellung oder Verwaltung von Waren oder Dienstleistungen, einschließlich der Einstellung von Hauptsicherungen oder Kabeln, (3) die Berechnung von Höchstbelastungen von Dächern und Installationsumgebungen oder andere bautechnische Beratung, (4) die Bereitstellung von Unterstützung für Benutzer, (5) die Lieferung von damit verbundenen notwendigen Waren oder Dienstleistungen wie z.B. Kabeln oder einer Internetverbindung, (6) Arbeiten außerhalb der Niederlande; b) der Kunde auf eigene Kosten und eigenes Risiko alle von HTX Solar gelieferten Produkte installiert und darüber hinaus alles Notwendige unternimmt, um sicherzustellen, dass das gelieferte Produkt wirksam ist; c) HTX Solar dem Kunden keine Kurse, (technische) Dokumentation oder Gebrauchsanweisungen zur Verfügung stellt d) HTX Solar bestimmt die Art und Weise der Vertragsdurchführung und der Lieferung; HTX Solar ist nicht verpflichtet, Weisungen des Kunden zu befolgen, die den Inhalt oder den Umfang der Leistungspflichten von HTX Solar ändern oder ergänzen; e) Lieferungen und Leistungen erfolgen werktags zu den üblichen Geschäftszeiten (von 9.e) Lieferungen und Leistungen an Werktagen während der üblichen Öffnungszeiten (von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr) von HTX Solar erfolgen; f) der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr dafür Sorge trägt, dass er die erforderlichen Genehmigungen oder sonstigen Erlaubnisse Dritter einholt; und g) der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr dafür Sorge trägt, dass er Störungen durch Stromausfall während der Installation, z.B. bei Alarm- und Computeranlagen, verhindert.
5.7 Die Tatsache, dass sich während der Ausführung des Vertrags (der Bedarf an) zusätzlichen Arbeiten ergibt oder dass dem Kunden keine Finanzierung, Subvention oder Genehmigung gewährt wird, stellt für den Kunden niemals einen Grund für die Annullierung oder Auflösung des Vertrags dar.
5.8 Die Abnahme der gelieferten Sachen darf nicht aus anderen Gründen als denjenigen, die sich auf die zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen beziehen, verweigert werden, und auch nicht wegen geringfügiger Mängel oder Abweichungen, die die betriebliche oder produktive Inbetriebnahme der gelieferten Sachen vernünftigerweise nicht verhindern. Die Abnahme darf ferner nicht in Bezug auf Aspekte verweigert werden, die nur subjektiv beurteilt werden können, wie z.B. ästhetische Aspekte der gelieferten Güter.
5.9 Die Annahme oder Inbetriebnahme der gelieferten Waren durch den Kunden befreit HTX Solar vollständig von seinen Verpflichtungen in Bezug auf die Lieferung und Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen und, falls auch die Installation durch HTX Solar vereinbart wurde, von seinen Verpflichtungen in Bezug auf die Installation.
6.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW, Lieferlager HTX Solar Hoevelaken). Die Lieferfristen sind nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Daten festgelegt worden und werden so weit wie möglich eingehalten 3/4 Version Dezember 2023 . Lieferfristen sind stets unverbindlich, z.B. können Witterungseinflüsse zu einer Verzögerung der Lieferung führen. Die bloße Überschreitung einer angegebenen oder vereinbarten (Liefer-)Frist bringt HTX Solar nicht in Verzug. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist muss der Kunde HTX Solar schriftlich in Verzug setzen und HTX Solar eine weitere Frist zur Lieferung einräumen. Diese Nachfrist entspricht der ursprünglichen Lieferfrist und beträgt maximal drei Monate.
6.2 Die Gefahr des Verlustes, des Diebstahls oder der Beschädigung von Waren oder Dienstleistungen und Daten geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem sie dem Kunden, einem Frachtführer oder einer Hilfsperson des Kunden tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
6.3 HTX Solar ist nicht an Liefer- oder sonstige Fristen gebunden, die aufgrund von Umständen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und auf die HTX Solar keinen Einfluss hat, nicht mehr eingehalten werden können. HTX Solar ist auch nicht an eine - endgültige oder nicht endgültige - Lieferfrist gebunden, wenn der Kunde seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht pünktlich nachkommt oder wenn die Parteien eine Änderung des Inhalts oder des Umfangs des Vertrags (zusätzliche Arbeiten, Änderung der Spezifikationen usw.) oder eine Änderung der Vorgehensweise bei der Ausführung eines Vertrags vereinbart haben. Bei einer Fristüberschreitung wird HTX Solar Rücksprache mit dem Kunden halten.
6.4 Tritt höhere Gewalt ein, so verlängert sich die Lieferzeit stillschweigend um die Dauer der höheren Gewalt. Unter höherer Gewalt ist höhere Gewalt im Sinne von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu verstehen. Unter höherer Gewalt seitens HTX Solar sind auch Umstände zu verstehen, die außerhalb der Kontrolle von HTX Solar liegen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Arbeitsstreiks, Betriebs- und Kommunikationsstörungen, Zollbehinderungen, Transportprobleme, Witterungsbedingungen und Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch Lieferanten von HTX Solar oder durch von HTX Solar eingeschaltete Dritte. Wenn die höhere Gewalt mindestens 60 aufeinanderfolgende Tage andauerte, waren die Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich aufzulösen. Soweit eine Partei zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihren vertraglichen Verpflichtungen bereits teilweise nachgekommen ist oder nachkommen kann oder ihr bei der Ausführung des Auftrags Kosten entstanden sind, ist sie berechtigt, diese Arbeiten und Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. Die Parteien können im Falle von höherer Gewalt keinen Schadenersatz verlangen. 6.5 Erweist sich die Lieferung einer bestellten Ware als unmöglich, wird sich HTX Solar im Rahmen des Zumutbaren bemühen, eine gleichwertige Ersatzware zur Verfügung zu stellen.
7.1 Sowohl HTX Solar als auch der Kunde können den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen: - wenn die andere Partei einen Antrag auf Zahlungsaufschub oder die Anwendung des WSNP stellt oder für insolvent erklärt wird; - wenn die andere Partei ihren Verpflichtungen aus dem von den Parteien geschlossenen Vertrag in erheblichem Maße nicht nachkommt.
7.2 Hat der Kunde zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrags bereits eine Leistung zur Erfüllung des Vertrags erhalten, so werden diese Leistung und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht aufgehoben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass HTX Solar mit dieser Leistung in Verzug ist. Von HTX Solar vor der Auflösung in Rechnung gestellte Beträge im Zusammenhang mit dem, was HTX Solar in Ausführung des Vertrags bereits ordnungsgemäß geleistet oder geliefert hat, bleiben unter Beachtung der Bestimmungen des vorigen Satzes in vollem Umfang geschuldet und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig.
8.1 Sofern nicht anders angegeben, gewährt HTX Solar keine andere oder weitergehende Garantie auf Waren und Dienstleistungen als die von seinen Lieferanten und/oder Herstellern gewährte Garantie ("Herstellergarantie") für die betreffende Ware oder Dienstleistung.
8.2 Wenn ein Lieferant und/oder Hersteller nicht generell eine Garantie für eine Ware gewährt, garantiert HTX Solar, dass die betreffende Ware für einen für solche Produkte angemessenen Zeitraum nach dem Kauf die Eigenschaften besitzt, die man von ihr erwarten kann. Dieser Zeitraum wird in keinem Fall zwölf (12) Monate überschreiten.
8.3 Für alle angebotenen Waren und Dienstleistungen gelten Toleranzen. Dies bedeutet, dass HTX Solar berechtigt ist, im Rahmen des Zumutbaren Änderungen an den angegebenen Spezifikationen vorzunehmen, wenn die technische Ausführung nicht wesentlich geändert wird oder die Inbetriebnahme nicht unzumutbar erschwert wird. Solche Abweichungen (einschließlich Farbunterschiede der gelieferten Solarmodule) oder geringfügige Fehler entbinden den Kunden niemals von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben Markenbezeichnungen keinen Einfluss auf die Konformität der gelieferten Waren.
8.4 Wenn der Kunde HTX Solar über Beanstandungen der gelieferten Waren oder Dienstleistungen informiert, muss der Kunde HTX Solar oder seinem Lieferanten die Möglichkeit geben, die Beanstandung so schnell wie möglich zu untersuchen. Zu diesem Zweck muss der Kunde eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels liefern. Die weitere Untersuchung wird auf die am wenigsten belastende Weise durchgeführt, wozu der Kunde HTX Solar Gelegenheit geben muss, gegebenenfalls durch Übergabe von Waren oder Daten. Alle angemessenen Kosten, die für die notwendige Untersuchung tatsächlich anfallen, gehen zu Lasten des Kunden, wenn sich die Beanstandungen als unbegründet erweisen.
8.5 HTX Solar oder ihr Lieferant kann die Reparaturkosten nach ihren üblichen Sätzen in Rechnung stellen, wenn es sich um einen Bedienungsfehler oder eine unsachgemäße Verwendung durch den Kunden oder um andere Ursachen handelt, die HTX Solar oder ihrem Lieferanten nicht zuzurechnen sind. Die Garantiezeit wird durch die Durchführung von Garantiearbeiten nicht verlängert oder erneuert.
8.6 Jegliche Garantieverpflichtung erlischt, wenn der Kunde Änderungen an der gelieferten Ware vornimmt oder vornehmen lässt oder wenn die von HTX Solar oder dem Hersteller erteilten Anweisungen und Vorschriften nicht genau befolgt werden. Jegliche Garantie erlischt auch, wenn die geltenden Qualitätsnormen, wie sie in NTA 8013 und NEN 1010 und NEN-ENIEC 62446 (Installation, Wartung und Inspektion von PV-Anlagen) beschrieben sind, verletzt werden. Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer Verpflichtungen aus einem mit HTX Solar geschlossenen Vertrag durch den Kunden führt ebenfalls zur Aussetzung der Garantieverpflichtungen, ohne dass eine weitere Warnung oder Mahnung erforderlich ist.
8.7 Rücksendungen sind ohne vorherige Zustimmung von HTX Solar nicht zulässig. HTX Solar kann die Zustimmung zur Rücksendung an Bedingungen knüpfen. Die zurückzusendenden Artikel und die Originalverpackung müssen vollständig, unbeschädigt und unbenutzt sein. In keinem Fall wird die Genehmigung zur Rücksendung für Produkte oder Dienstleistungen erteilt, die nicht oder nicht mehr zum regulären Produktangebot von HTX Solar gehören oder speziell für den Kunden bestellt oder hergestellt wurden.
8.8 Wenn eine Rücksendung vom VDH genehmigt wird, werden die Kosten, die HTX Solar bei der Bearbeitung der Rücksendung entstanden sind, vom Kunden zurückerstattet. Diese Kosten belaufen sich auf mindestens 30 % des Gesamtbetrags der Bestellung (ohne Mehrwertsteuer), unbeschadet des Rechts von HTX Solar auf vollständige Entschädigung infolge der Rücksendung.
8.9 Ratschläge, Meinungen, Erwartungen, Prognosen und Empfehlungen von HTX Solar, einschließlich solcher, die sich auf mögliche Erträge oder Renditen beziehen, können niemals als Garantie angesehen werden. HTX Solar haftet nicht für die Einhaltung solcher Aussagen.
8.10 Wenn HTX Solar oder ihr Lieferant einen Mangel an der gelieferten Ware feststellt, wird sie nach ihrer Wahl entweder die mangelhafte Ware nachliefern oder reparieren oder dem Kunden einen Preisnachlass auf den Kaufpreis anbieten. In den ersten beiden Fällen ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware nach Möglichkeit an ihn zurückzusenden. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der gesamten gelieferten Leistung.
8.11 Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware sofort nach der Lieferung gründlich auf Schäden, Mängel und Mengen zu untersuchen. Das Recht des Kunden, sich auf einen Mangel seitens HTX Solar zu berufen, erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb von 48 Stunden, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, schriftlich und unter Angabe von Gründen bei HTX Solar reklamiert hat.
8.12 Jedes Reklamationsrecht erlischt in dem Moment, in dem der Kunde die Ware oder einen Teil davon mit anderen Waren verarbeitet, verändert oder vermischt hat.
8.13 Für andere als die in diesen Garantiebestimmungen beschriebenen Mängel stehen dem Abnehmer keine Rechte zu.
9.1 Alle Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der Geschäftsführer von HTX Solar sowie deren Mitarbeiter und aller (juristischen) Personen, die mit der Durchführung des Vertrages oder eines Auftrages des Kunden befasst sind. 4/4 Stand Dezember 2023
9.2 Soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, ist jede Haftung von HTX Solar ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens HTX Solar vor.
9.3 Ist ein Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig, so beschränkt sich die gesamte Mithaftung von HTX Solar wegen zurechenbarer Nichterfüllung des Vertrages oder aus anderen Gründen auf den Ersatz des tatsächlich entstandenen unmittelbaren Schadens bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des vom Kunden für diesen Vertrag vereinbarten und gezahlten Preises (ohne Mehrwertsteuer). Handelt es sich bei dem Vertrag hauptsächlich um einen Dauerleistungsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, so wird der für den Vertrag vereinbarte Preis auf die Summe der für ein Jahr vereinbarten Gebühren (ohne MwSt.) festgesetzt. € In keinem Fall darf jedoch der Gesamtschadenersatz 10.000,= (zehntausend Euro) übersteigen. Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden: a. angemessene Kosten, die der Gegenpartei entstanden sind, um sicherzustellen, dass die Leistung von HTX Solar dem Vertrag entsprach; ein solcher Ersatz wird jedoch nicht erstattet, wenn der Vertrag durch den Kunden oder auf dessen Wunsch hin aufgelöst wird; b. angemessene Kosten, die entstanden sind, um die Ursache und das Ausmaß des Schadens festzustellen, soweit sich die Feststellung auf einen direkten Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht; c. angemessene Kosten, die entstanden sind, um einen Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, soweit die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben.
9.4 Die Haftung von HTX Solar für Schäden an Gütern des Kunden oder für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, auferlegte Strafen, verminderten Firmenwert, Schäden durch Geschäftsstagnation, Schäden infolge von Ansprüchen von Kunden oder Lieferanten des Kunden, Verstümmelung oder Verlust oder Offenlegung von Daten oder Dokumenten und alle anderen Formen von Schäden, gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen.
9.5 Ist ein Schaden durch eine Versicherung des Kunden gedeckt, ist HTX Solar nicht verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen.
9.6 Voraussetzung für das Entstehen eines Schadensersatzanspruchs ist, dass der Kunde HTX Solar spätestens 30 Tage nach Entstehen des Haftungsgrundes schriftlich darüber informiert und HTX Solar haftbar macht. Die Ansprüche des Kunden gegen HTX Solar auf Schadensersatz und sonstige Befugnisse und Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem Ereignis, aus dem der Schaden oder die Ansprüche unmittelbar oder mittelbar resultieren.
9.7 Eine Reihe von zusammenhängenden schadensverursachenden Ereignissen wird für die Zwecke dieses Artikels als ein einziges Ereignis betrachtet.
9.8 Die Erfüllung des Vertrages kommt ausschließlich dem Kunden zugute. Dritte können aus der Erfüllung des Vertrages durch HTX Solar keine Rechte ableiten. Der Kunde stellt HTX Solar von Ansprüchen Dritter frei, die behaupten, aufgrund von oder im Zusammenhang mit den von HTX Solar zugunsten des Kunden ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen Schaden erlitten zu haben.
Artikel 10. Persönliche Daten und Datenschutz
10.1 Wenn ein Vertrag die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, werden die Parteien ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Die Parteien sorgen für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um (personenbezogene) Daten gegen Verlust oder gegen jede Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu schützen.
10.2 Der Kunde beauftragt und ermächtigt HTX Solar hiermit, (personenbezogene) Daten zu verarbeiten, soweit dies für die Durchführung des Vertrages und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von HTX Solar erforderlich ist. HTX Solar verarbeitet diese Daten für sorgfältig definierte Zwecke, wie z.B.: - Bewertung und Annahme von (potenziellen) Kunden, Abschluss und Ausführung von Verträgen mit oder durch einen Kunden und Abwicklung des Zahlungsverkehrs; - Durchführung von Analysen personenbezogener Daten für statistische und wissenschaftliche Zwecke, Produktentwicklung und Managementberichte; - Durchführung von (gezielten) Marketingaktivitäten zum Aufbau, zur Aufrechterhaltung oder zum Ausbau einer Beziehung zu einem Kunden. Dabei werden spezifische Merkmale berücksichtigt; und - Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
11.1 Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an den von HTX Solar gelieferten oder im Rahmen des Vertrages entwickelten oder zur Verfügung gestellten Geräten oder sonstigen Materialien, wie z.B. Analysen, Entwürfe, Dokumentationen, Berichte, Angebote sowie vorbereitendes Material, gehören ausschließlich HTX Solar, ihren Lizenzgebern oder Lieferanten. Der Kunde erwirbt nur die durch diese Bedingungen und das Gesetz ausdrücklich eingeräumten vorübergehenden Nutzungsrechte. Jedes andere oder weitergehende Recht des Kunden zur Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist ausgeschlossen. Jedes dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und nicht auf Dritte übertragbar, nicht veräußerbar und nicht unterlizenzierbar. Der Kunde hat sich jederzeit strikt an die angegebenen Bedingungen, Einschränkungen und Nutzungshinweise zu halten, einschließlich der Lizenzbedingungen der Lieferanten von HTX Solar. Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der Bedingung, dass der Kunde alle HTX Solar geschuldeten Entgelte, gleich aus welchem Rechtsgrund, vollständig bezahlt hat.
11.2 Ist unklar, wem ein geistiges oder gewerbliches Schutzrecht zusteht, so wird bis zum Beweis des Gegenteils durch den Kunden davon ausgegangen, dass HTX Solar der Berechtigte ist.
11.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Kennzeichnungen, die sich auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder sonstige geistige oder gewerbliche Schutzrechte beziehen, von den gelieferten Waren, Geräten, Verpackungen oder sonstigen Materialien zu entfernen oder zu verändern oder entfernen zu lassen.
11.4 Der Kunde wird HTX Solar in Veröffentlichungen oder Anzeigen nicht erwähnen und den (Marken-)Namen von HTX Solar nur mit schriftlicher Zustimmung von HTX Solar als Referenz verwenden.
12.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag voneinander oder aus anderen Quellen erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von einer Partei der anderen mitgeteilt wurden oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt. Preisangebote, Verlegepläne und technische Berechnungen von HTX Solar sind stets vertraulich. Diese Verpflichtung gilt nicht, soweit eine Partei gesetzlich oder beruflich zur Offenlegung verpflichtet ist oder wenn eine Partei von der anderen Partei von der Geheimhaltungspflicht entbunden wird. Der Kunde wird die in diesem Artikel genannte Geheimhaltungspflicht seinen Mitarbeitern und/oder Dritten auferlegen, die von ihm für die Erfüllung des Vertrags eingeschaltet werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. HTX Solar ist berechtigt, im Rahmen von Werbe- und Referenzzwecken den Namen des Kunden zu verwenden und die Art der an den Kunden erbrachten Leistungen oder Lieferungen anzugeben.
12.2 Während der Laufzeit eines Vertrages und zwei Jahre nach dessen Beendigung darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HTX Solar keine Mitarbeiter von HTX Solar beschäftigen oder anderweitig direkt oder indirekt für sich arbeiten lassen.
13.1 Auf alle Rechtsverhältnisse und Verträge zwischen HTX Solar und dem Kunden ist niederländisches Recht anwendbar, unter ausdrücklichem Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts, einschließlich des Wiener Kaufrechtsabkommens.
13.2. Alle Streitigkeiten jeglicher Art - auch solche, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden -, die sich zwischen den Parteien aus dem Vertrag oder sich daraus ergebenden Vereinbarungen ergeben könnten, werden vom Gericht in Amsterdam entschieden. HTX Solar bleibt jedoch berechtigt, den Streitfall dem nach dem Gesetz oder dem anwendbaren Vertrag zuständigen Gericht vorzulegen. *** Fassung Januar 2024